Ausbildung eines Feuerwehrmannes

Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen welche Ausbildung ein Feuerwehrmann durchlaufen muß um am Einsatzdienst teilnehmen zu können. Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche, nach erfolgreich abgeschloßenem Grundlehrgang (Truppmannlehrgang), am Einsatzdienst einer Freiwilligen Feuerwehr teilnehmen, hierbei entfallen auf die noch unerfahrenen Kameraden vorerst Aufgaben, bei denen sie nicht in den unmittelbaren Gefahrenbereich eingesetzt werden (z.B. für Absperrmaßnahmen etc.). Ab dem 18. Lebensjahr und nach erfolgreicher Tauglichkeitsuntersuchung (G 26/3) können die Feuerwehrangehörigen einen Atemschutzlehrgang absolvieren, dann werden diese Kameraden in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrmannes auch unmittelbar am Einsatzort (z.B. Brandobjekt) eingesetzt. Tritt man den Dienst in einer Freiwillige Feuerwehr an, ist man verpflichtet Lehrgänge zu besuchen und regelmäßig an Ausbildungs- und Übungsstunden sowie am Einsatzdienst teilzunehmen. Ein Feuerwehrmitglied muß jedes Jahr zusätzlich zu den Lehrgängen 40 Ausbildungsstunden nachweisen. Die Ausbildungen und Übungen finden ausschließlich in der Freizeit sowie am Wochenende statt, auch erhalten die Kameraden für ihren Dienst in der Feuerwehr keine Bezahlung, stellen aber den Brandschutz 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr sicher. Nicht immer sind die Arbeitgeber davon erfreut, wenn ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu Einsätzen ausrücken müßen, dies hat in einigen Fällen auch schon zu Benachteiligungen von Feuerwehrkameraden geführt. Hierbei sollte man sich auch von der politischen Seite her Gedanken machen ob es aufgrund von Einsparungsmaßnahmen sinnvoll ist Feuerwehren zu schließen, denn dann entfallen weitere Einsätze auf die Feuerwehr die vorher schon viele Einsätze hatten, ob das der Arbeitgeber dann immer noch toleriert ist fraglich.

In dieser Liste können Sie entnehmen welche Lehrgänge absolviert werden können und wie viel Stunden Ausbildung für diesen Lehrgang notwendig sind. Die Liste erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Lehrgang Ausbildungsstunden Ausbildungsort (Kreis- o. Landebene) Voraussetzung
Truppmannlehrgang Teil 1 70 h Kreisebene (FTZ Immelborn) vollendetes 16. Lebensjahr
Truppmannlehrgang Teil 2 80 h in 2 Jahren in der eigenen Feuerwehr vollendetes 16. Lebensjahr
Truppführerlehrgang 35 h Kreisebene (FTZ Immelborn) Truppmannlehrgang
Atemschutzgeräteträger 20 h Kreisebene (FTZ Immelborn) Tauglichkeitsuntersuchung G 26/3, vollendetes 18. Lebensjahr, Truppmannlehrgang
Maschinist 35 h Kreisebene (FTZ Immelborn) Tauglichkeitsuntersuchung G 25, gültiger Führerschein, Truppmannlehrgang
Sprechfunker 16 h Kreisebene (FTZ Immelborn) Truppmannlehrgang
Gerätewart 35 h Landebene (LFKS Bad Köstritz) Truppführer-, Maschinistenlehrgang
Gruppenführer 70 h Landebene (LFKS Bad Köstritz) Truppführerlehrgang + weiteren Lehrgang (Maschinist, Atemschutzgeräteträger)
Zugführer 70 h Landebene (LFKS Bad Köstritz) Gruppenführerlehrgang
Leiter einer Feuerwehr 16 h Landebene (LFKS Bad Köstritz) Gruppenführerlehrgang bzw. Zugführerlehrgang
FTZ: Feuerwehrtechnisches Zentrum
LFKS: Landesfeuerwehr- und Katastophenschutzschule

© Feuerwehr Meimers 2000-2005